Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbändegegen die A20

Presseinformation vom 7. Juli 2022


Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt A 20-Gegner

Die A 20-Gegner begrüßen das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum ersten Abschnitt in Niedersachen. Zwar hat sich das Gericht nicht mit den wichtigen Aspekten des Bedarfs und des Klimaschutzes näher befassen wollen und in dieser Frage an die Politik verwiesen. Dennoch bestätigt das Urteil die Kritik der A 20-Gegner, die immer wieder auf fehlerhafte Ermittlungen hingewiesen hatten.

„Jetzt muss erst einmal nachgebessert werden“, stellt Uwe Schmidt, Sprecher der A 20- Gegner, fest. „Das verschafft uns Zeit, dem Rat der obersten Richterin zu folgen und die Bedarfsfrage an die Politik zu richten“, so Schmidt weiter. Die A 20-Gegner bedauern allerdings ausdrücklich, dass das Gericht sich aus der Verantwortung gezogen hat, den Klimaschutz dieses aus der Zeit gefallenen Projektes in den Blick zu nehmen.

Klimaschutz braucht auch eine Verkehrswende. Laut Haushaltsentwurf 2022 soll das Budget im Verkehrsministerium um 13 Prozent reduziert werden. Die Reduzierung geht aber ausgerechnet zu Lasten der Bahn und der Binnenschifffahrt. „Da läuft etwas gründlich schief“, stellt Schmidt fest, „eine zukunftsfähige Verkehrswende muss auf die Bahn setzen und darf keine neuen Autobahnen durch Moore bauen!“

Seit fast 20 Jahren setzen sich die Kritiker der geplanten A 20 sachbezogen für Alternativen zu diesem klimaschädlichsten Neubauprojekt Deutschlands ein. Sie führten den Nachweis, dass die A 20 für die Hinterlandanbindung nutzlos ist. Sie zeigten den Schaden für die regionale Wirtschaft auf und bewiesen die exorbitanten Kostensteigerungen. Und sie entwickelten ein Alternativenkonzept, das auch heute noch Bestand hat.

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