Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A20

Presseinformation vom 13. Juli 2022

Exorbitante Kostensteigerungen für möglichen Bau A20


Kostspieliger Klimakiller: 6 Milliarden Euro für die A 20

Im Bundesverkehrswegeplan von 2016 wurden die Kosten der A 20 mit rund 3,7 Milliarden Euro angegeben.(i) Nun wird die A 20 laut einer aktuellen Kostenschätzung der Bundesregierung fast 6 Milliarden Euro kosten – eine Kostensteigerung von über 60 Prozent.(ii) Damit übersteigen die Kosten der A 20 den Nutzen bei weitem. Das Bauprojekt lässt sich nicht mehr schönrechnen – es ist wirtschaftlich sinnlos.

Ein Grund für die exorbitanten Kostensteigerungen ist der schwierige Baugrund. Die A 20 verläuft größtenteils durch Marsch- und Moorgebiete. An manchen Stellen ist das Moor bis zu 20 Meter tief.(iii) Ein Boden wie Wackelpudding. Hinzu kommt, dass Moorböden die besten CO2-Speicher sind, die es gibt. Mit der A 20 würden diese Böden und ihr Klimaschutzpotenzial einfach zubetoniert. „Die Planung der A 20 ist ein verantwortungsloser Umgang mit der Zukunft“, so Uwe Schmidt, Pressesprecher der Initiativen gegen die A 20. „Es ist widersinnig, einerseits Moorschutzstrategien zu entwickeln und Moorschutzprogramme aufzulegen, aber gleichzeitig eine Autobahn quer durchs Moor zu planen.“

Klimaschutz braucht auch eine Verkehrswende. Laut Haushaltsentwurf 2022 soll das Budget im Verkehrsministerium um 13 Prozent reduziert werden. Die Reduzierung geht aber ausgerechnet zu Lasten der Bahn und der Binnenschifffahrt. „Da läuft etwas gründlich schief“, stellt Schmidt fest, „eine zukunftsfähige Verkehrswende muss auf die Bahn setzen und darf keine neuen Autobahnen durch Moore bauen!“

Mit einem Baubeginn der A 20 ist in absehbarer Zukunft nicht zu rechnen. Erst am vergangenen Donnerstag erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt 1 der A 20 von Westerstede bis Jaderberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar.(iv) Somit liegt für keinen einzigen A 20-Abschnitt zwischen Westerstede in Niedersachsen und Bad Segeberg in Schleswig- Holstein vollziehbares Baurecht vor. „Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht bei der Urteilsverkündung zu Abschnitt 1 der A 20 darauf hingewiesen, dass das Klimaschutzgesetz bei allen zukünftigen Planfeststellungsbeschlüssen der A 20 durchaus eine Rolle spielen wird“, erläutert Uwe Schmidt.

Begründet wird die A 20 stets mit ihrer Notwendigkeit für die Hinterlandanbindung der Häfen. Dafür gibt es jedoch keinen einzigen Beleg. Weder im Bundesverkehrswegeplan noch in den Verkehrsprognosen zur A 20 finden sich Angaben zur Höhe der Lkw-Verkehre der Häfen, die über die A 20 fahren würden. „Es kann ja wohl nicht sein, 6 Milliarden Euro Steuergeld für ein Bauprojekt aus dem Fenster zu werfen, für das es keine einzige plausible Begründung gibt“, sagt Uwe Schmidt.

Die Initiativen gegen die A 20 setzen sich seit Jahren für vernünftige und wirtschaftliche Alternativen zur A 20 ein: „Die Sanierung und der Erhalt der vorhandenen Verkehrswege sowie ein Ausbau des Schienennetzes – das macht Sinn“, so das Fazit von Uwe Schmidt.

i https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilitaet/mobilitaet_a20_kosten_studie.pdf, S. 37
ii https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Ausbau-der-A20-Kuestenautobahn-wird-wohl- teurer-als-geplant,autobahn3168.html
iii Niedersächsischer Landtag, Drucksache 18/75, 14.12.2017, S. 7 (https://www.landtag- niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_02500/00001-00500/18-00075.pdf)
iv https://www.bverwg.de/pm/2022/45

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